Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, dadurch wird die Nettokreditaufnahme des Bundes in diesem Jahr auf rund 217,8 Mrd. Euro steigen. Das ist in ihrer Höhe eine nie dagewesene Neuverschuldung, die selbst die bisherige Rekord-Neuverschuldung des Bundes
von 44 Mrd. Euro im Jahr 2010 während der Finanzkrise um ein Vielfaches übersteigt.
Mit der Covid19-Pandemie sind wir jedoch in der schwersten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Wirtschaftsleistung wird um mindestens 6,3 Prozent gegenüber 2019 zurückgehen. Insgesamt haben in der Corona-Krise die Unternehmen für mehr als 12 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitslosigkeit könnte bald die 3-Millionen-Grenze überschreiten, im Juni lag sie bei fast 2,9 Millionen. Viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sind von Existenzängsten betroffen. All dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Für das Gesundheitssystem haben wir zur Eindämmung der Corona-Pandemie rund 20 Mrd. Euro zusätzlich mobilisiert. Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sowie die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und andere Sozialausgaben sind enorm angestiegen. Wir haben für die bedrohten Unternehmen, Freiberufler und Selbstständigen ein umfangreiches Soforthilfeprogramm aufgelegt, um sie über die Krise zu bringen und vor der Insolvenz zu schützen.
Diese enormen Mindereinnahmen und Mehrausgaben kann der Bund nicht auf der Ausgabeseite einsparen. Wir müssen in einer solchen Krise auf das Instrument der Verschuldung zurückgreifen, weil jedes Hinterhersparen ökonomisch die Krise weiter verschärfen würde.
Am 3. Juni 2020 hat die Koalition das Konjunkturpaket beschlossen, um nach den Lockerungen möglichst schnell und zielgenau die Wirtschaft wiederzubeleben und die Kaufkraft zu stimulieren. Die einzelnen Maßnahmen von der sechsmonatigen Absenkung der Mehrwertsteuer über den Kinderbonus, die finanziellen Entlastung der Kommunen bis hin zu den umfangreichen Zukunftsinvestitionen sind weitesgehend bekannt. Dieses Konjunkturpaket wird mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 nunmehr haushalterisch umgesetzt.
Die wichtigsten Änderungen, die im Haushaltsausschuss am 1. Juli 2020 vorgenommen wurden, betreffen die folgenden Bereiche: